Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rothenberg Beratung und Kommunikation, Koppel 93, 20099 Hamburg (nachfolgend: “RB”).

1 Anwendungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für und sind Bestandteil alle Verträge, die RB mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) handelt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen sowie auch für zukünftige Angebote an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit RB als Unternehmer nach § 14 BGB bzw. als Vollkaufmann nach HGB zu handeln. RB schließt keine Verträge mit Verbrauchern nach § 13 BGB ab.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn RB ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Ergänzende, abweichende, oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur ausnahmsweise und nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als RB deren Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Die Erfordernis einer solchen Zustimmung gilt in jedem Fall, selbst dann, wenn RB in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Erbringung von Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.


2 Unsere Leistungen und Mitwirkung des Kunden

2.1. RB erbringt Dienstleistungen einer internet-basierten Marketing- und Strategieberatung für Unternehmer und Kaufleute. Schwerpunkte dabei sind Online-Marketing, die Generierung von Leads, die Gewinnung von Kundenkontakten und die Gewinnung von Mitarbeitern. Soweit nicht in Schriftform ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet RB dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks bzw. eines konkreten Erfolgs (beispielsweise eine konkrete Zahl von Kundenkontakten bzw. -Anfragen). Sofern eine zusätzliche, gesonderte Vergütung bei Erreichen eines definierten Erfolgs einer bestimmten Werbemaßnahme vereinbart sein sollte, so ist diese bei deren Erreichen sofort als erfolgsabhängiger Bonus an RB zahlbar und fällig.

2.2. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets fristgemäß und vollständig  auf erstes Anfordern von RB zu erbringen. Sofern der Kunde eine Mitwirkungshandlung ganz oder teilweise unterlässt und verhindert er damit die Leistungserbringung durch RB, so bleibt der Vergütungsanspruch von RB unberührt. Die Entscheidung ob ein solches Unterlassen vorliegt, obliegt allein RB. Gegebenenfalls durch solche verzögerte oder unvollständige Mitwirkungshandlungen verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen.

2.3. Dem Kunden ist bekannt, dass Werbepartner wie LinkedIn und auch Facebook, Google, TikTok und andere, jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Accounts (Kundenkonten) zu schließen  sowie Werbekampagnen auch ohne Nennung von Gründen auszusetzen oder zu beenden. Für ein solches Vorgehen von Werbepartnern ist RB nicht verantwortlich. Vergütungsansprüche von RB bleiben in diesen Fällen unberührt.

2.4. Die mit RB vereinbarte Vergütung enthält kein Budget für etwaige Werbeanzeigen. Der Kunde wird ein solches Budget separat zur Verfügung zu stellen und tragen.

2.5. RB ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen ganz oder teilweise auch von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern erbringen zu lassen.

2.6. In Bezug auf die von RB zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht RB bezüglich deren Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. 

2.7. RB ist berechtigt die geschuldeten Leistungen dem Kunden am Sitz von RB anzubieten. Die Leistungserbringung durch RB findet online-basiert statt.

2.8. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Beratungsleistungen von RB erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vollumfänglich vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen ganz oder teilweise nicht gewährleisten können, bleibt der Vergütungsanspruch von RB unberührt. 


3. Zustandekommen von Verträgen

3.1. Der Vertragsschluss zwischen RB und dem Kunden kann fernmündlich online-basiert (regelmäßig über die Plattform ZOOM/zoom.com, fernmündlich oder schriftlich erfolgen.  

3.2. Der Kunde erhält auf Wunsch von RB eine schriftliche Auftragsbestätigung, eine solche ist  jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv.


5. Preise, Zahlungen, Bedingungen

5.1. Alle Preise, die von RB angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Alle solche mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. RB stellt dem Kunden jeweils eine ordnungsgemäße und die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende gesetzliche Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen wie EasyBill oder andere).

5.3. Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde RB nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür wird der Kunde das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

5.4. Die Bezahlung der Leistungen von RB erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von RB ist grundsätzlich in voller Höhe bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von AM ist anders lautend. Eine RB erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

5.5.  In dem Fall, dass eine oder mehrere vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen vier Werktagen nach Rückbuchung vollständig an RB zu überweisen und die durch die Rückbuchung der RB veranlassten Kosten zu übernehmen.

5.6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung einer solchen Forderung anerkannt hat oder wenn diese  Forderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine der Vertragsparteien.


6. Laufzeit, Kündigung

6.1. Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

6.2. Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

6.3. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt jedenfalls unberührt.


7. Verzug

7.1. Fristen für die Leistungserbringung durch RB beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei RB eingegangen ist sowie vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei RB vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden komplett erbracht sind.

7.2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält RB sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

7.3. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber RB in Verzug, ist RB berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. RB ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, sofort als Schadensersatz, auch für das Vorhalten von Kapazitäten für einen solchen Zeitraum, geltend zu machen.

7.4. Sofern RB die vereinbarten Dienstleistungen nicht erbringt aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Kunden liegen, so ist der Kunde zur zweimaligen Nachfristsetzung verpflichtet.



8. Erfüllung

8.1. RB wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. RB ist berechtigt, sich dazu ohne Einschränkung der Hilfe Dritter zu bedienen.

8.2. Ist RB gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von RB unberührt. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Mitwirkungspflichten und Abnahmepflichten.

8.3. Dem Kunden ist bewusst, dass RB die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet, sofern nicht anders und explizit schriftliche geregelt. Sofern vom Kunden angefordert, wird RB diesem innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen. Sofern RB dem Kunden bereits schriftliche monatliche Berichte/Reportings liefert, entfällt diese Verpflichtung von RB.


 

9. Verhalten und Rücksichtnahme

9.1. RB und der Kunde geben Bewertungen (Punkte, Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Die Parteien entfernen auf erstes Anfordern bereits abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen RB und dem Kunden.

9.2. Sofern der Kunde an Communities und Gruppen auf sozialen Medien (z.B. auf LinkedIn, Facebook oder anderen) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von RB zu wahren. RB ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an von RB administrierten Gruppen auf solchen sozialen Medien vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (beispielsweise durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von RB innerhalb der jeweiligen Sozialen-Medien-Plattform verletzen oder beeinträchtigen.



10. Nutzungsrechte

11.1. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von RB erstellten und zur Verfügung gestellten Leistungs- und Arbeitssergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von RB für den Kunden erstellt wurden (insbesondere aber nicht ausschließlich: alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, digitale und analoge Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Scribbles, kreativen Entwürfe, Konzepte, Dummies, Materialien, Pflichtenhefte, Ablauforganisation, (elektronische) Dateien, Datensammlungen oder anderes.) Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

11.2. Absatz 11.1. gilt jedoch lediglich und ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die RB nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

11.3. Im Falle das eine Ratenzahlung der Vergütung von RB vereinbart ist, so geht das nach 11.1. benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an RB über.



11. Schutzrechte Dritter

Sofern der Kunde RB Arbeitsmaterialien, z.B. Fotos, Unterlagen, etc. zum weiteren Gebrauch im Rahmen der Leistungserbringung, so gewährleistet der Kunde, dass solche RB überlassene Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt RB insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.


14. Haftung

14.1. Die Haftung der RB für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der RB beruht. 

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung derartiger wesentlicher Vertragspflichten durch die RB oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet RB unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

(2) In den Grenzen von Absatz 14.1. haftet RB nicht für Datenverluste. Die Haftung für einen Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.


14. Schlussbestimmungen

14.1. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

14.3. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Hamburg. 

14.4. Gerichtsstand ist hamburg, Es gilt deutsches Recht.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2022.


SEPA-Lastschriftmandat